Der Europäische Aufbau im Wirtschaftsrecht Aus anderer Sicht könnte der Verordnung über die Kontenpfändung eine Pionierrolle zukommen. Warum einzig die Kontenpfändung? Wann ist die Pfändung der übrigen Forderungen, der übrigen immateriellen Vermögenswerte, des übrigen Vermögens geplant? Oder allgemeiner: Wann werden neben der Pfändung andere Sicherungsmaßnahmen eingeführt? Wann werden für einen Gläubiger, der um die Eintreibung seiner Forderung fürchtet, europäische Sicherungsmittel eingeführt? Wann kann ein Gläubiger, der unter der Fahrlässigkeit seines Schuldners leidet, eine Europäische Sicherungsklage einreichen? Die Europäischen Vollstreckungsverfahren werden wie alle Vollstreckungsverfahren einem zwingenden verfahrensrechtlichen Formalismus untergeordnet. Damit wird die Frage nach dem Sinn und dem Geltungsbereich des zwingenden Charakters dieser Vollstreckungsverfahren aufgeworfen. Ist es zulässig, sie aufgrund einer besonderen Vereinbarung anzupassen oder gar abzuändern? Bestimmung über den freihändigen Verkauf der Pfandsache? Pfandvertrag mit Verfallsklausel? Gütliche Einigung im Verfahrensverlauf? 178