Bankrecht und Unternehmen einschließen kann, die bestimmte Schwellenwerte nicht überschreiten). → Wesentliche Maßnahmen: zielt auf die Information der Verbraucher in einer klaren und verständlichen Sprache dank eines "Basisinformationsblatts", das nach gemeinsamen Standards abgefasst wird und auf die wesentlichen Merkmale des Produkts sowie die Risiken und Kosten eingeht, so dass der Verbraucher aufgeklärt wird und der Vergleich zwischen den unterschiedlichen Anlageprodukten erleichtert wird. B. Perspektiven 1. Textvorschläge a) Trennung der Aktivitäten Vorschlag für eine Verordnung vom 29. Januar 2014 über strukturelle Maßnahmen zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit von Kreditinstituten in der Europäischen Union: KOM/2014/43 endgültig b) Europäisches Einlagensicherungssystem im Rahmen der Bankenunion (3. Pfeiler) Vorschlag für eine Verordnung vom 24. November 2015 zur Änderung der Verordnung 806/2014/EU im Hinblick auf die Schaffung eines europäischen Einlagenversicherungssystems: KOM/2015/586 endgültig 2. Überlegungsansätze Die europäischen Rechtsvorschriften über die Aktivitäten des Bankensektors sind bruchstückhafter als die ihren Status betreffenden Vorschriften. Einige die Aktivitäten der Einrichtungen betreffende Texte sind im Wesentlichen technischer Art (wie beispielsweise für die "SEPA-Überweisung" und die Zahlungssysteme), während andere sich mehr auf die Vertragsbeziehungen zwischen den Finanzdienstleistern und ihren Kunden konzentrieren, wie beispielsweise die 193