Der Europäische Aufbau im Wirtschaftsrecht - Erleichterung der Unternehmensgründung zur Förderung der Innovation; - Stärkung der Lehrausbildung und der Kompetenzen im Bereich der Digitaltechnik; - Gewährleistung des Zugangs zu denselben Online-Diensten und -inhalten in allen Ländern der EU. Die Umsetzung dieser Strategie basiert auf 3 Säulen, die die gesetzgeberische Agenda bestimmen werden: 1. Verbesserung des Zugangs zu digitalen Waren und Dienstleistungen 2. Förderung günstiger Rahmenbedingungen für die Entwicklung der digitalen Netze und Dienste 3. Ermöglichung des Einsatzes der Digitaltechnik als Wachstumsmotor Das von der Europäischen Union vorgeschlagene Gesetzgebungsprogramm folgt selbstverständlich diesen drei Säulen. 1. Verbesserung des Zugangs zu digitalen Waren und Dienstleistungen Zur Erreichung dieser Zielsetzung ist für 2016 vorerst geplant, die Richtlinie betreffend Satellitenrundfunk und Kabelweiterverbreitung (Richtlinie 93/83/EWG) zu überarbeiten und eine erneute Prüfung der Verordnung über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes (Verordnung Nr. 2006/2004) zu vorzunehmen, Legislativvorschläge zur Verringerung des auf den Unternehmen lastenden Verwaltungsaufwands in Verbindung mit den unterschiedlichen Umsatzsteuersystemen zu erarbeiten und schließlich und endlich Maßnahmen im Bereich der Paketlieferung zu verabschieden. Wie mit ihrem Arbeitsprogramm für 2015 angekündigt, verabschiedete die Kommission darüber hinaus am 9. Dezember 2015 zwei Richtlinienvorschläge: einen Vorschlag für eine Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte (KOM (2015) 634 endgültig) und einen Vorschlag für eine Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Online-Warenhandels und anderer Formen des Fernabsatzes von Waren (KOM (2015) 635 endgültig). Diese Vorschläge sind neben der vorgeschlagenen Verordnung zur Gewährleistung der 156