Recht des Elektronischen Geschäftsverkehrs grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhalten im Binnenmarkt erste neue Gesetzesinitiativen, die im Rahmen der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt angenommen wurden. 2. Förderung günstiger Rahmenbedingungen für die Entwicklung digitaler Netze und Dienste Die Erreichung dieses Ziels erfordert die Anpassung des Rahmens der Infrastrukturen, um die Telekommunikationen zu fördern und auf dieser Grundlage die Entwicklung des OnlineHandels zu ermöglichen. Zu diesem Zweck ist es erforderlich, das Telekommunikations-Paket neben den Vorschriften zur Schaffung von Rahmenbedingungen für das Urheberrecht und die Dienste der Informationsgesellschaft erneut zu prüfen. Ferner ist geplant, den auf personenbezogene Daten und den Schutz der Privatsphäre anwendbaren Rechtsrahmen anzupassen. a) Anpassung des im Urheberrecht anwendbaren Rechtsrahmens Die Überarbeitung des im Urheberrecht anwendbaren Rechtsrahmens ist Gegenstand von Diskussionen, die zahlreiche leidenschaftliche Debatten mit sich bringen. Die Richtlinie 2001/29 wird derzeit nicht geändert. Das Europäische Parlament verabschiedete jedoch am 9. Juli 2015 auf der Grundlage des Reda-Berichts eine Entschließung zur Umsetzung der Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft. Dieser Vorschlag war Gegenstand vehementer Kritiken seitens bestimmter Mitgliedstaaten, so dass der letztendlich vorgeschlagene Text hinter den Empfehlungen der Entschließung zurückbleibt. Das Parlament und der Rat erarbeiteten am 9. Dezember 2015 einen Vorschlag für eine Verordnung (KOM(2015) 627 final) zur Gewährleistung der grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhaltediensten im Binnenmarkt. Parallel zu diesem Vorschlag veröffentlichte die Kommission am 9. Dezember 2015 eine Mitteilung (KOM(2015) 626 Final) über die 157