Der Europäische Aufbau im Wirtschaftsrecht Verordnung 260/2012/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro: ABl. L 94 vom 30. März 2012, S. 22 ("SEPA" - Verordnung), geändert mit der Verordnung 248/2014/EU vom 26. Februar 2014 in Bezug auf die Umstellung auf unionsweite Überweisungen und Lastschriften: ABl. L 84 vom 20. März 2014, S. 1 (rückwirkend ab dem 1. Januar 2014 anwendbar) → Regelt die Beziehungen zwischen den Zahlungsdienstleistern (Pflicht zur Gewährleistung der Interoperabilität ihrer Zahlungssysteme, Übermittlung von Informationen zwischen Zahlungsdienstleistern und Verbot von Interbankentgelten für Lastschriften). iv) Zahlungskarten Verordnung 2015/751/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2015 über Interbankentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge: ABl. L 123 vom 19. Mai 2015, S. 1 (entsprechend der Bestimmungen mit Wirkung vom 8. Juni 2015, 9. Dezember 2015 und 9. Juni 2016 anwendbar) → Betrifft vornehmlich die Beziehungen zwischen den Zahlungsdienstleistern: Festlegung einer Obergrenze für die in Vier-ParteienKartenzahlverfahren vom Acquirer an den Kartenemittenten gezahlten Interbankentgelte; Festlegung von Rahmenbedingungen für die Geschäftspraktiken der Zahlungskartensysteme (Verbot bestimmter Praktiken und vornehmlich bestimmter Bestimmungen in den Verträgen, die zwischen dem Zahlungskartensystem und den Zahlungsdienstleistern geschlossen werden). → Bestimmte Maßnahmen betreffen die Beziehungen zwischen den Zahlungsdienstleistern und den Händlern oder den Zahlungskartenbenutzern (Inhabervertrag): Möglichkeit des Aufbringens mehrerer "Akzeptanzmarken" auf Ebene der Karten, Entgelttransparenz... v) Interbank-Zahlungssysteme Richtlinie 98/26/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 1998 über die Wirksamkeit von Abrechnungen in Zahlungs- sowie Wertpapierliefer - und - abrechnungssystemen: ABl. L 166 vom 11. Juni 1998, S. 45 190