Der Europäische Aufbau im Wirtschaftsrecht * Anwendbarer Text: Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 betreffend den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel zu veröffentlichen ist, in ihrer geänderten Fassung gemäß der Richtlinie 2010/73/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 und der Richtlinie 2013/50/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2013, Prospekt-Richtlinie genannt. ii) Übernahmeangebote Das System der Übernahmeangebote geht aus einer Richtlinie vom 21. April 2004 hervor. * Anwendbarer Text: Richtlinie 2004/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 betreffend Übernahmeangebote, Übernahme-Richtlinie genannt. iii) Leerverkäufe Seit der Finanzkrise hat die Frage der Erfassung des Leerverkaufs noch an Bedeutung gewonnen, da er die Abwertungsspekulation und damit den Kursrückgang fördert. Die Einführung eines harmonisierten europäischen Systems ergibt sich aus der Verordnung vom 14. März 2012, die zusätzliche Transparenzvorschriften für das auf Leerverkaufspositionen in Aktien und Staatsanleihen anwendbare System vorsieht. * Anwendbarer Text: Verordnung (EU) Nr. 236/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 über Leerverkäufe und bestimmte Aspekte von Credit Default Swaps. iv) Sicherheiten auf den Finanzmärkten Finanzsicherheiten Der europäische Gesetzgeber sieht ein harmonisiertes System für alle Finanzsicherheiten oder 'collaterals' vor und sichert sie, indem für diese Verträge die Anwendung des Insolvenzrechts ausgeschlossen wird. * Anwendbarer Text: Richtlinie 2002/47/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juni 2002 über Finanzsicherheiten, in ihrer geänderten Fassung gemäß der Richtlinie 2009/44/EG vom 6. Mai 2009, FCD-Richtlinie genannt. 212