Recht der finanzmärkte beauftragt. Ihre Organisationsform und ihr Auftrag wurden mit einer Verordnung vom 24. November 2010 definiert. * Anwendbarer Text: Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtbehörde) 3. Der Schutz der Anleger a) Schutz in der Phase der Vermarktung Anlegerschutz ist eine wesentliche Herausforderung der europäischen Gesetzgebung auf dem Gebiet der Finanzen; das Ziel besteht in der Erarbeitung gemeinsamer Grundregeln für den europäischen Verbraucher von Anlageprodukten. Zu diesem Zweck knüpfen mehrere Texte aneinander an. Zwei Richtlinien betreffen den Vertrieb der Anlageprodukte: Es handelt sich um die MiFID-Richtlinie vom 15. Mai 2014, die sich allgemeingültigen Fragen widmet, und die Richtlinie über den Versicherungsvertrieb vom 20. Januar 2016, die die Richtlinie über Versicherungsvermittlung vom 9. Dezember 2002, auch Versicherungsvermittlungsrichtlinie I genannt6, abändert und ersetzt und den Rechtsrahmen für den Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten bildet. Die Vertriebskreisläufe in ihrer Gesamtheit werden folglich reglementiert und legen allen Vertretern im Sektor der Finanzdienstleistungen gemeine Regeln auf. Auf dieser Grundlage wird durch die Schaffung von Rahmenbedingungen für ihre Entwicklung und ihren Vertrieb ein neues "Produktsystem" aufgebaut. Gleichzeitig hat der europäische Gesetzgeber am 26. November 2014 eine horizontale europäische Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte, PRIIP-Verordnung genannt, verabschiedet, die dieses System sinnvoll ergänzt. Auch hier besteht das Ziel in der Gewährleistung eines einheitlichen Schutzes der Anleger, indem ein Rechtsrahmen für den Vertriebskreislauf geschaffen und den Anlegern eine Mindestinformation garantiert wird. 6. Richtlinie 2002/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Dez. 2002. 215