Der Europäische Aufbau im Wirtschaftsrecht * Anwendbare Texte: - Ab dem 31. Dezember 2016: Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. November 2014 über Basisinformationsblätter für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte, PRIIP-Verordnung genannt. - Ab dem 3. Januar 2018: Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente sowie zur Änderung der Richtlinien 2002/92/EG und 2011/61/EU, MiFID II-Richtlinie genannt. - Ab dem 2. Februar 2018: Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb, mit der die Richtlinie Versicherungsvermittlung vom 9. Dezember 2002, auch Versicherungsvermittlungsrichtlinie, abgelöst und ersetzt wird. b) Schutz in der Phase der Entschädigung Eine Richtlinie vom 3. März 1997 sieht Anlegerentschädigungssysteme vor. Gegenwärtig wird eine Änderung dieser Richtlinie diskutiert, um der Annahme der MiFID I- und nunmehr MiFID IIRichtlinie Rechnung zu tragen und die anwendbaren Regeln mit den für die Einlagensicherung geltenden Regeln zu harmonisieren7. Ziel ist die Stärkung des Vertrauens in das Finanzsystem und der Schutz der Anleger. * Anwendbarer Text: Richtlinie 97/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. März 1997 über Anlegerentschädigungssysteme 4. Sanktion des Marktmissbrauchs Auf dem Gebiet des Marktmissbrauchs - Insider-Geschäfte und Marktmanipulationen - stützten sich die europäischen Rechtsvorschriften auf die Richtlinie vom 28. Januar 2003. Diese Richtlinie wird durch zwei am 16. April 2014 angenommene Texte abgelöst und ersetzt: Eine Verordnung sieht ein verwaltungsrechtliches Sanktionssystem des Marktmussbrauchs vor, mit dem das vorhandene 7. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2010 zur Änderung der Richtlinie 97/9/EG über Systeme für die Entschädigung der Anleger, KOM(2010) 371 endgültig, 2010/0199 (COD). 216