Steuerrecht gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten (ABl. L 345/8 vom 29. Dezember 2011). * Zielstellungen: Die Richtlinie sieht eine Befreiung von Dividendenzahlungen von Quellensteuern und die Beseitigung der Doppelbesteuerung der gezahlten Dividenden im Rahmen der Europäischen Union und in Einhaltung bestimmter Bedingungen vor. c) Gemeinsames Steuersystem für Fusionen, Spaltungen und die Einbringung von Unternehmensteilen * Grundlagen: Mit der Richtlinie vom 23. Juli 1990 (Richtlinie 90/434/EWG, ABl. L 225 vom 20. August 1990) wurde ein gemeinsames System definiert, das in den Mitgliedstaaten anwendbar ist und sich auf die nachstehenden Leitsätze gründet: - Steuerliche Kosten sollen nicht länger ein Hindernis für die Durchführung von Fusionen, Spaltungen und das Einbringen von Unternehmensteilen zwischen Gesellschaften unterschiedlicher Staaten sein; - Die Interessen des Staates der einlegenden Gesellschaft dürfen nicht verletzt werden; die Rechte müssen für die Zukunft geschützt werden. * Zielsetzungen: Die Richtlinie sieht vor, dass eine Fusion, Spaltung oder Teilspaltung keine Besteuerung der stillen Reserven mit sich bringt (Grundsatz der steuerlichen Neutralität). d) Befreiungen bezüglich der konzerninternen Zinsen und Gebühren * Grundlagen: Die Richtlinie 2003/49/EG wurde am 3. Juni 2003 vom Rat im Rahmen der politischen Vereinbarung vom 21. Januar 2003 über das "Steuerpaket" angenommen. * Ziele: Diese Richtlinie zielt auf die Errichtung eines gemeinsamen Steuersystems ab, das für die Zahlung von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener Mitgliedstaaten anwendbar ist, um die Quellenbesteuer zu vermeiden und die etwaige Gefahr einer Doppelbesteuerung zu bannen. e) Schiedsverfahren 1976 legte die Kommission dem Rat einen Richtlinienvorschlag zur Vermeidung der Doppelbesteuerung für den Fall der 253