Steuerrecht 4. Betrugsbekämpfung Der Rat nahm am 7. Oktober 2010 eine Verordnung an, mit der den Mitgliedstaaten die Möglichkeit gegeben werden soll, ihre Anstrengungen auf diesem Gebiet zu intensivieren. Es handelt sich hierbei um eine Überarbeitung der Verordnung Nr. 1798/2003 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer, um die Zusammenarbeit zwischen den Steuerbehörden wirksamer zu gestalten. Diese Verordnung hat ein Netz mit der Bezeichnung Eurofisc ins Leben gerufen. Es handelt sich um ein Netz einzelstaatlicher Beamter, die beauftragt sind, die neuen Fälle des grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrugs aufzudecken und zu bekämpfen. Darüber hinaus hat die Richtlinie 2013/42/EU des Rates vom 22. Juli 2013 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem einen Schnellreaktionsmechanismus (SRM) gegen den Mehrwertsteuerbetrug eingeführt (ABl. L 201 vom 26. Juli 2013). B. Perspektiven 1. Aufhebung der steuerlichen Grenzen Die grundsätzliche Zielrichtung der Europäischen Kommission war lange Zeit die Aufhebung der steuerlichen Grenzen gerichtet, die in einem Richtlinienvorschlag des Rates zur Ergänzung des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems (ABl. Nr. 252 vom 22. September 1988) verankert war. Die anfänglichen Vorschläge wurden jedoch nicht einstimmig aufgenommen. Sie wurden im Verlauf der vergangenen Jahre nach und nach abgeändert. Das anfänglich als "Übergangssystem" bezeichnete System hat sich seither dauerhaft durchgesetzt. 2. Harmonisierung der Mehrwertsteuersätze Die Richtlinie 2010/88/EU des Rates vom 7. Dezember 2010 (ABl. L 326 vom 10.12.2010, S. 1) sieht vor, dass der normale Mehrwertsteuersatz in der Zeit vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2015 nicht unter 15 % liegen darf. 255